Drucken

asylbetrug

Der Prozess gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde in dieser Woche wegen Geringfügigkeit eingestellt. Darauf einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht. Die Angeklagte bleibt straffrei, bekommt aber eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro. Mit der Einigung verzichtet die Verteidigung auf einen Freispruch, sicherlich, um der Angeklagten einen langwierigen Prozess zu ersparen. Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt aus Hildesheim wird weiter verhandelt. Er wehrt sich gegen die Geldauflage in Höhe von 5000 Euro.

Von den Vorwürfen war schlicht nichts übriggeblieben. Somit endet das Verfahren, bevor es richtig losgegangen war. Damit ist der ganze sogenannte Bremer „BAMF-Skandal“ vollständig in sich zusammengebrochen. 2018 wurde der Bremer Außenstellenleiterin vorgeworfen, sie habe hunderten Geflüchteten illegal Asyl verschafft. Sie wurde abgesetzt. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und verschiedene Medien entfachten eine Hetzjagd und Vorverurteilung gegen sie sowie gegen Rechtsanwälte und Geflüchtete. Von dem angeblichen „bandenmäßigen Betrug“ und selbst von den 22 zur Hauptverhandlung zugelassenen Fällen blieb am Ende nichts übrig.

Eindeutig festgestellt wurde, dass es keinen „flächendeckenden Asylbetrug“ gab und dass durch die ehemalige Amtsleiterin geltendes Recht angewandt wurde. Ein Sieg für das Recht auf Flucht und Asyl! Bereits vor Prozessbeginn war die Anklage wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen und offenbarte den eigentlichen Skandal: Die Rechtsentwicklung der Regierung, eines Teils der Medien und eine menschenverachtende Asylpolitik. Unsere Solidarität gilt den Angeklagten und den Geflüchteten.