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Kategorie: Demokratie
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engelstefan

Auf Betreiben des Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CDU) und des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ wird Stefan Engel, Leiter des theoretischen Organs REVOLUTIONÄRER WEG und langjähriger Vorsitzender der MLPD durch eine „Gefährdereinstufung“ kriminalisiert. Jetzt klagt er vor Gericht dagegen und er klagt die Verantwortlichen vor aller Öffentlichkeit an.

Was war geschehen? Stefan Engel war einer der Schirmherren des Rebellischen Musikfestivals 2018 in Truckenthal/Thüringen. Dieses sollte unter der Behauptung, dass die Band „Grup Yorum“ in Deutschland verboten sei, verhindert werden. Polizeieinheiten rückten vor dem Festivalgelände an. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos, der Polizeieinsatz musste abgebrochen werden.

In diesem Zusammenhang wurde Stefan Engel als einziger der Schirmherren des Festivals aus antikommunistischen Motiven von Polizei und Geheimdienst zum „Gefährder“ erklärt. Es werden ihm keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen, einzig und allein seine kommunistische Weltanschauung machen ihn in den Augen des Staatsapparates zu einem potenziellen „Gefährder“. Damit wird er auf eine Stufe mit faschistischen Terroristen gestellt. Dies entspringt der antikommunistischen Gleichsetzung von Faschismus und Sozialismus, obwohl diese beiden Systeme – also auch die Träger ihrer Weltanschauung, wie Feuer und Wasser sind. Während gegen faschistische Terrornetzwerke, NSU, islamistisch-verbrämte Faschisten usw. aber gar nicht konsequent vorgegangen wird, bekommt Stefan Engel die Keule der Behandlung als „Gefährder“.

Diese Kriminalisierung bedeutet den Entzug der grundlegendsten demokratischen Rechte und Freiheiten. So ist Stefan Engel damit jederzeitiger Bespitzelung, Verhaftung und Verfolgung ausgesetzt. Pkw, Handy und Computer können jederzeit beschlagnahmt werden. Das ist antikommunistische Vorbeugejustiz! Damit dürfen sie auf keinen Fall durchkommen!

Was dem Staatsapparat und den Antikommunisten offensichtlich Angst macht, ist seine revolutionäre Theorie und Praxis, gerade in dieser Zeit, wo sich Millionen von den Regierungsparteien abwenden. Die Bücher, die unter Leitung von Stefan Engel herausgegeben wurden, sind in viele Sprachen übersetzt und werden international verbreitet. Die Herrschenden haben Angst, dass sich die kommunistische Freiheitsideologie ausbreitet.

Bis heute wurde die Gefährdereinstufung vom Bundesinnenministerium nicht zurückgenommen. Stefan Engel wurde sogar das Recht verwehrt, sich juristisch gegen diese Diffamierung zu wehren, mit dem Ziel die Rechtswidrigkeit dieser „Gefährdereinstufung“ festzustellen. Die erneute Kündigung von Konten Stefans ist begonnene Umsetzung der Gefährdereinstufung. Inzwischen wurde bekannt, dass er auf Betreiben des „Verfassungschutz“ beim Bundeskriminalamt in einer Fahndungsliste ausgeschrieben ist.

Nachdem die Klage drei Jahre lang zunächst verweigert und dann verzögert wurde, findet am Dienstag, 3. August um 10 Uhr im Gerichtsgebäude Meiningen endlich der Prozess statt. Es geht Stefan dabei nicht allein um seine persönlichen Rechte und Freiheiten. In diesem Präzendenzfall geht es darum, dass Revolutionäre in diesem Staat nicht vogelfrei sind. Der Prozess hat bundesweite Bedeutung im Kampf gegen die Rechtsentwicklung und den Antikommunismus. Auf der Anklagebank sitzen Horst Seehofer, Hans-Georg Maaßen, der Chef des Thüringer „Verfassungschutzes“ Stephan Kramer, der Polizeidirektor Dirk Löther und die Landesregierung Thüringen.


Solidaritätserklärung von Gerd Detering (pdf-Datei)