Im Rahmen ihres Wahlkampfs macht die Internationalistische Liste / MLPD natürlich auch Kundgebungen vor Betrieben und wendet sich direkt an die Industriearbeiter. So auch in Hannover, wo ordnungsgemäß auch eine Kundgebung vor dem Tor zur Gießerei von Volkswagen angemeldet wurde.

Was dann folgte, ist ein Lehrstück über die Diktatur der Monopole.

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Das Polizeipräsidium, das in der Waterloostraße beheimatet ist, fragt untertänigst bei Volkswagen an, ob der Konzern mit der Kundgebung einverstanden sind. Natürlich ist Volkswagen nicht einverstanden. Schließlich plant man eine Arbeitsplatzvernichtung von 14.000 auf 9.000 Beschäftigte in Hannover und und evtl. die Schließung der Gießerei. Es war klar, dass die Wahlkampfkundgebung genau deswegen vor dem Tor der Gießerei stattfinden musste, um mit den hier beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und sie bei ihrem Kampf um die Arbeitsplätze zu unterstützen.

Das Polizeipräsidium kam jedoch zum Schluss: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit habe vorliegend gegenüber dem Eigentumsrecht der Beigeladenen zurückzustehen.“ Die „Beigeladene“ ist in dem Fall natürlich der VW-Konzern, der bei der Gerichtsverhandlung über den Antrag auf Durchführung der Kundgebung vom Gericht eingeladen wurde. Warum? Weil der Konzern Eigentümer der Fläche vor dem Tor sei.Zur Begründung holt das Gericht allerdings noch viel weiter aus. Es gehe darum, „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“ und es wird erläutert, was der imperialistische Staat in Deutschland unter „öffentlicher Sicherheit“ versteht: „Unter 'öffentlicher Ordnung' wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.“

Nach den „herrschenden Anschauungen“, also der Ideologie der Herrschenden, müssen sich alle „ungeschriebenen“ Regelungen richten, damit das Zusammenleben im Sinne der Herrschenden „geordnet“ verläuft. Damit aber wirklich keine Zweifel aufkommen, wird noch ausdrücklich erwähnt, dass „Eigentum und Vermögen“ zu den zu schützenden „zentralen Rechtsgütern“ gehören. Das Gericht folgert also brav, dass die Wahlkampfkundgebung „die Rechte der Beigeladenen unmittelbar gefährdet“. Tatsächlich machen wir von der Internationalistischen Liste / MLPD einen Wahlkampf, der Ausbeutung, Lohndrückerei, Arbeitshetze, Arbeitsplatzvernichtung und Abgasbetrug durch VW und andere Monopole offensiv angreift und sich dafür einsetzt, dass die ganze kapitalistische Ausbeuterordnung revolutionär überwunden wird. Wie es in unserer Losung heißt: "Nur noch Krisen - eine Lösung - Sozialismus".

„Die Antragsteller wollen mit ihrer Versammlung offensichtlich Aufmerksamkeit bei den Mitarbeitern der Beklagten erregen.“ Ja, natürlich, mit einer Kundgebung vor dem Betriebstor will die Internationalistische Liste/MLPD die Arbeiterinnen und Arbeiter erreichen! In den Augen von VW und des Gerichts gefährdet das den „Betriebsfrieden“, also die von VW erwünschte Friedhofsruhe im Betrieb. Also muss das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz herhalten, über das Betriebsgelände hinaus ausgedehnt werden: Wenn „jegliche parteipolitische Betätigungen im Betrieb zu unterlassen“ ist, dann kann VW „diesem Rechtsgedanken folgend“ auch eine Wahlkampfkundgebung vor dem Betrieb verbieten. Es geht hier um die ungeschriebenen Regeln, dass der Staat Dienstleister der Monopole ist und zu sein hat. Die Urteilsbegründung läuft darauf hinaus, einen Präzedenzfall zu schaffen, um politische Betätigung vor VW- und anderen Betriebstoren untersagen zu können. Ein Lehrstück, wie der staatsmonopolistische Kapitalismus funktioniert, in dem sich die in Deutschland ansässigen internationalen Übermonopole den Staat vollkommen untergeordnet haben, die Organe des Monopolkapitals mit den Organen des Staates verschmolzen sind und wo diese Übermonopole ihre allseitige Herrschaft über die ganze Gesellschaft errichtet haben.