Die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) erhielt am 26. März 2021, zumindest für 2019, ihre Gemeinnützigkeit zurück.

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Was war geschehen? Dem antifaschistischen Verein wurde am 22. November 2019 durch die Berliner Finanzverwaltung verwehrt, Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abzusetzen. Die Begründung: Nennung der Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Die Berliner Verwaltung forderte aufgrund dessen eine sofortige Erstattung von Steuergeldern im fünfstelligen Bereich, rückwirkend für drei Jahre. Die VVN-BdA war in ihrer Existenz bedroht. Der gesamte Vorgang ist Ausdruck der verschärften Rechtsentwicklung und des Antikommunismus. In Zeiten, in denen sich faschistische Umtriebe und Tendenzen breit machen, werden antifaschistischer Arbeit Steine in den Weg gelegt. Es ist ein Erfolg, dass dies zurückgeschlagen werden konnte - auch wenn der Kampf weiter geht.

Mit der gleichen Begründung , der Nennung im Verfassungsschutzbericht des Inlandsgeheimdienstes, wurde 2010 dem Frauenverband Courage die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Verband erkämpfte sich diese jedoch (nach acht Jahren) im Januar 2020 wieder zurück. Dass der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und das Innenministerium damit letztlich nicht durchgekommen sind, zeigt ihre Defensive auf. Dieser Erfolg dient allen fortschrittlichen Organisationen im Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten und ist im Sinne der BewegungGib Antikommunismus keine Chance!