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Kategorie: Gib Antikommunismus keine Chance
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Das Verbot des Gedenkens von Internationalistischem Bündnis und MLPD anlässlich des 75. Jahrestags von Ernst Thälmann auf der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald war rechtswidrig. Das teilt die MLPD in einer aktuellen Mitteilung mit. Sie führt dazu weiter aus:

2021 buchenwald

Drei aufsehenerregende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Weimar wurden bekannt (Aktenzeichen: 4 K 1570/19 We, 4 K 1578/19 We, 4 K 1569/19 We). Das Gericht stellte auf Antrag unter anderem des Internationalistischen Bündnisses und der MLPD fest, dass die Verbote der Gedenkversammlung anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung Ernst Thälmanns aus dem Jahr 2019 auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig waren.

Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD und Mitglied im Bündnisrat des Internationalistischen Bündnis, erklärt dazu: „Diese Urteile sind bedeutende Siege gegen einen bürgerlichen Antifaschismus. Dieser versucht systematisch, die antifaschistischen Gedenkstätten antikommunistisch umzudeuten. So war es 2019 allen Ernstes ausgehend von der Leitung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald untersagt worden, dass Kommunisten des herausragenden Kommunisten und langjährigen Vorsitzenden der revolutionären KPD, Ernst Thälmann, am Ort seiner Ermordung gedenken.

Die Leitung der Stiftung untersteht übrigens der Thüringer Staatskanzlei - geführt von der Partei ‚Die Linke‘! Ihr Vorgehen gipfelte in der Hetze, wer des Kommunisten Thälmann gedenke, würde die ‚Würde‘ der übrigen Opfer des Hitlerfaschismus mit Füßen treten. Dabei hatten sich die Häftlinge des KZ Buchenwald unter Führung der Kommunisten gemeinsam selbst befreit, als die US-Truppen herannahten, was Tausenden das Leben rettete.
Eine weitere Begründung war, auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald seien ja später auch faschistische Funktionäre und faschistische Kriegsverbrecher inhaftiert worden, weshalb man nicht an ihre konsequentesten Gegner erinnern dürfe. Das war eine üble Gleichsetzung von Tätern und Opfern. Der bürgerliche Antifaschismus schreckt noch nicht einmal davor zurück, die Bestrafung faschistischer Mörder und Folterknechte mit den faschistischen Gräueltaten an Hunderttausenden fortschrittlichen KZ-Gefangenen auf eine Stufe zu stellen.

Diesen antikommunistischen Entgleisungen wurde nun nach drei Jahren des Protests endlich ein Riegel vorgeschoben. Wir sehen das als wichtigen Erfolg der Bewegung ‚Gib Antikommunismus keine Chance!‘ und aller ehrlichen Antifaschisten.“
Die Anwälte der Kläger, Rechtsanwalt Roland Meister und Peter Weispfenning, weisen darauf hin, dass hinsichtlich der Gedenkversammlungen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kläger vollständig von der Stadt Weimar, die die Bescheide erließ, und der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen sind: „Das Gericht hat damit auch die Eilentscheidungen von 2019 korrigiert und einige Leitlinien eines antikommunistischen bürgerlichen Antifaschismus sind für rechtswidrig erklärt worden.“