organspendeausweis

In seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Januar 2020, lehnte der Bundestag einen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach gemeinsam vorgelegten Gesetzesentwurf ab, der die sogenannte Widerspruchslösung bei Organtransplantationen einführen wollte. Bei Verabschiedung des Gesetzes wäre jeder Bürger über 16 potentieller Organspender geworden - es sei denn, er hätte vorher ausdrücklich der Organentnahme im Falle seines Hirntodes widersprochen. Eine solche Regelung gilt in praktisch allen anderen europäischen Staaten.

Stattdessen sprach sich mit 432 Abgeordneten eine deutliche Mehrheit für den Entwurf einer Abgeordnetengruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping aus. Nach dieser "erweiterten Entscheidungsregelung" ist eine Organentnahme nur möglich, wenn der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Kirchenradio frohlockt

Damit folgte die Bundestagsmehrheit der reaktionären Auffassung der Amtskirchen. So frohlockt das Münchner Kirchenradio über ein "... wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt".

Der kirchlich gelobte angebliche "Schutz des Lebens" ist im Kapitalismus eine Heuchelei und Lebenslüge, das zeigt unter anderem, dass 40.000 Menschen jährlich in Deutschland an Folgen einer Sepsis durch Krankenhauskeime sterben. Spenderorgane, die über Eurotransplant aus den Nachbarländern nach Deutschland vermittelt werden, werden gerne genommen - trotz der dort geltenden Widerspruchslösung.

Unsägliche Debatte

Dass viele Menschen gegenüber Organtransplantationen misstrauisch sind, hat gute Gründe. So ist aktenkundig, dass in Ländern wie Indien armen Menschen - gegen Geld zum Beispiel - eine Spenderniere entnommen wird. In gewissen Privatkliniken gibt es dann keine Warteliste. Wer bezahlt, bekommt ein Organ.

Die ganze weltanschauliche Debatte, ob der Mensch tot ist, wenn er sicher hirntot ist, oder ob er dann doch noch irgendwie "lebt", ist reaktionärer Mief der bürgerlichen Ideologie. Das "Leben" des restlichen Organismus ist ja bei Hirntod nur durch den Einsatz von Maschinen künstlich möglich.

Selbstverständlichkeit in einer solidarischen Gesellschaft

Das Recht auf Entscheidung über die Verwendung des eigenen Körpers nach dem Tod muss respektiert werden, was aber bei einer Widerspruchslösung gewahrt worden wäre. Ansonsten wäre es in einer solidarischen Gesellschaft (die der Kapitalismus eben nicht ist) eine Selbstverständlichkeit, anderen Menschen lebenserhaltend zu helfen, wenn das eigene Leben unwiderruflich zu Ende ist.