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Kategorie: Wahlen
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unterschriften

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts teilte mit, dass er am 13. April Anträge der MLPD (Aktenzeichen 2 BvE 1/21) und der Bayernpartei (2 BvE 3/21) gegen die undemokratischen Hürden zur Wahlzulassung zur Bundestagswahl in Corona-Zeiten abgelehnt hat. Beim zuerst eingegangenen Antrag der MLPD ließ sich das Gericht über drei Monate Zeit, weigerte sich, Informationen zum Verfahrensgang zu geben, stellte keine einzige Nachfrage und lehnte die Anträge plötzlich wegen angeblich fehlender Zulässigkeit ab.

„Die Ausführungen in der Entscheidung sind rechtlich in weiten Strecken hanebüchen“, so Rechtsanwalt Peter Klusmann von der Kanzlei Meister & Partner, die die MLPD in dem Verfahren vertritt. „Unser Antrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts dann zulässig, wenn eine Gefährdung der angesprochenen Rechtsgüter ernstlich möglich ist. Hier verlangt das Gericht dagegen, dass wir darlegen müssten, dass es absolut unmöglich ist, die geforderten 50.000 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dass in Corona-Zeiten weitgehende Freiheitsbeschränkungen bestehen, Infostände regelmäßig abgelehnt werden und sogar die Polizei und Ordnungsämter dutzendweise gegen die Unterschriftensammler der MLPD vorgehen – all das soll keine Rolle spielen.“

Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht wird ständig als angeblicher 'Hort der Demokratie' angepriesen. Es hat sich aber wieder einmal als Hort undemokratischer Wahlbehinderungen gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht tat sich in Pandemiezeiten bisher dadurch hervor, sämtliche freiheitseinschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen, die angeblich zwingend geboten seien. Ständig wurden von ihm auch Aufmärsche faschistischer oder egoistischer 'Querdenker' durchgewunken. Dass es der MLPD jetzt sämtliche Zugeständnisse verweigert, zeigt seine Rechtsentwicklung. Es dürfte kein Zufall sein, dass der Berichterstatter in dem Verfahren Peter Müller war, der frühere Ministerpräsident des Saarlands von der antikommunistischen CDU. So viel zum Mythos der Unabhängigkeit der Justiz.“

Peter Weispfenning weiter: „Unsere Forderung an den Bundestag zur Änderung der Unterschriftenregelungen bleibt natürlich auf der Tagesordnung. Der Beschluss unterstreicht zugleich, dass der Kampf gegen das ganze System an undemokratischen Wahlbehinderungen mit Fünf-Prozent-Klausel, sogenannter abgestufter Chancengleichheit und ähnlichem in erster Linie politisch geführt werden muss. Es zeigt auch, wie richtig wir dabei lagen, uns weder auf das Bundesverfassungsgericht noch das Parlament zu verlassen, sondern uns auf die eigene Kraft und die Unterstützung vieler Hunderter Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer zu stützen. Für uns ist es nicht nur möglich, die notwendigen Unterschriften zu sammeln, sondern wir werden das als revolutionäre Arbeiterpartei auch schaffen. Dass das ein Kraftaufwand ist und dass es viele kleinere Parteien eventuell nicht schaffen, das hat man den bürgerlichen Politikern und dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Wir werden im Mai konzentriert die nötigen Unterschriften in Bundesländern sammeln, wo wir noch nicht so stark sind. Auf jeden Fall werden wir in allen Bundesländern mit Landeslisten und vielen Direktkandidatinnen und -Kandidaten zur Bundestagswahl antreten.“

Parallel dazu werden jetzt auch Rechtsmittel auf europäischer Ebene geprüft. Immerhin hat sich das Bundesverfassungsgericht auch offen in Widerspruch zu den Beschlüssen der Landesverfassungsgerichte in Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gestellt, die Anträge verschiedenster Parteien auf Senkung der Unterschriftenquoren selbstverständlich als zulässig ansahen.

Zur Unterstützung der Wahlkandidatur kann man die Formulare unter www.mlpd.de/bundestagswahl herunterladen und sie bei Mitgliedern der MLPD abgeben oder an ihre Kontaktadressen senden.