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Die Tarifbindung sollte nach Ansicht von Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausgebaut werden. "Mittlerweile ist nur noch jedes zweite Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt", sagte der Minister. 1996 arbeiteten bundesweit rund 80 Prozent der Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb, 2022 waren es 51 Prozent. Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Durchschnitt 3022 Euro netto weniger im Jahr.

Die Tarifbindung ist zu einem gewissen Grad auch im Interesse der Unternehmen, denn damit herrschen für die Unternehmen dieselben Bedingungen beim Kauf der Ware Arbeitskraft. Der verschärfte Konkurrenzkampf führt aber dazu, dass Betriebe sich vermehrt durch schlechtere Arbeitsbedingungen einen Konkurrenzvorteil versprechen. Doch nicht wenige mussten hier unter dem Druck von Kampfaktionen zurückrudern. So die Geschäftsleitung von Saxonia in Göppingen. Anfang Februar 2023 musste sie nach einem zehntägigen gewerkschaftlichen Streik den Tarifvertrag wieder anerkennen.

Neue Firmen in der Logistik- oder IT-Branche wollen mit kampfunerfahrenen  Belegschaften die Gründung von gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten, die Verankerung von Gewerkschaften und Tarifbindung verhindern. Allerdings lernen diese Beschäftigten auch, dass sie sich organisieren und kämpfen müssen, wie die neue Breite der Tarifstreiks zeigt. Und es ist zu begrüßen, dass die Gewerkschaften die Stärkung ihres Einflusses durch mehr Mitglieder zu einem Topthema machen. Das beste Argument ist, wenn diese als Kampforganisationen agieren. Auch bezieht die IG Metall inzwischen bei Tarif-Kampfaktionen nicht tarifgebundene Belegschaften mit ein.

An die Bundesregierung richtete der letzte Gewerkschaftstag der IG Metall die Forderung, die Erklärung zur „Allgemeinverbindlichkeit“ von Tarifverträgen für die gesamte Branche zu erleichtern. Ein Tarifvertrag kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu ist aber ein gemeinsamer Antrag des sogenannten „Tarifausschusses“ notwendig. Da dieser aber zu je drei Vertretern der Monopolverbände und Gewerkschaften besteht, haben die Monopolvertreter quasi ein Vetorecht. Diese Möglichkeit zur Blockade muss beseitigt werden!